Besonderheiten
Probleme ergeben sich häufig beim Zitieren von Gesetzen, die nicht in den gängigen Normensammlungen wie dem BGB zu finden sind. Da die vom deutschen Gesetzgeber gewählten Namen für Gesetze meist zu lang sind, werden sie in der Regel abgekürzt.
Die einfachste und empfehlenswerte Möglichkeit stellt hierbei die Verwendung von Standardwerken wie dem Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache von Kirchner und Böttcher dar (siehe Literaturverzeichnis). Bei Landesgesetzen empfiehlt sich zudem eine Abkürzung, die auf das entsprechende Bundesland verweist (z. B. BayPAG für das Bayerische Polizei-Aufgaben-Schutzgesetz).
Wird eine selbstgewählte Abkürzung vergeben, kann beispielsweise Bezug auf die Anfangsbuchstaben aller Wortbestandteile genommen werden (UHG für Umwelthaftgesetz). Es können zudem ein oder mehrere zentrale Wortbestandteile ausgeschrieben werden, um den rechtlichen Kontext hervorzuheben (UmweltHG oder UmwelthaftG).
Ein Tipp:
Anstatt selbst Abkürzungen für Gesetze zu vergeben, bietet sich der Bezug auf das Standardwerk von Kirchner und Böttcher an.
Um Verwechslungen zu vermeiden, sollten beim erstmaligen Zitieren spezieller Gesetze der ganze Name, die verwendete Abkürzung, das Ausfertigungs- oder Bekanntmachungsdatum sowie die Fundstelle des Gesetzes angegeben werden. Bundesgesetze sind im Bundesgesetzblatt und Landesgesetze in den Gesetzesblättern der Bundesländer zu finden, die in der amtlichen Fassung auch online zugänglich sind.
Beispiel:
Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621).