Worauf Sie beim Schreiben einer juristischen Seminararbeit achten sollten

Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie beim Schreiben einer juristischen Seminararbeit beachten müssen.

Redaktion | 27.04.2020 | Lesedauer 6 min

Was ist eine juristische Seminararbeit und wodurch zeichnet sie sich aus?

Das Verfassen einer juristischen Seminararbeit zählt – im Gegensatz zum juristischen Gutachten in Form der Hausarbeit – nicht unbedingt zu den Kernkompetenzen innerhalb des Jurastudiums. Seminararbeiten zeichnen sich durch eine These oder Gutachtenfrage aus, welche in Rahmen der Seminararbeit einer wissenschaftlichen Begutachtung zugeführt wird. Im Mittelpunkt steht damit – wie sonst bei Jura üblich – kein umfangreicher Fall oder Lebenssachverhalt. Dieser Unterschied macht das Verfassen einer juristischen Seminararbeit aufwendiger und erfordert gute Recherche, Zeitmanagement und Disziplin.

Im Rahmen des sogenannten Schwerpunktbereichsstudiums können bestimmte juristische Schwerpunkte – etwa IT- und Medienrecht, Medizinrecht, Kapitalmarktrecht, Steuerrecht oder Kriminologie – ausgewählt werden. Innerhalb dieses Schwerpunktes werden immer wieder ein bis zwei Seminararbeiten verfasst, welche als Teil des Schwerpunktbereichsstudiums wesentlich zur Schwerpunktnote beitragen und so die Examensnote beeinflussen können. Da der Schwerpunktbereich bis zu 30 % der Endnote des Examens ausmachen kann, kommt der Benotung der juristischen Seminararbeit und ihrer darauffolgenden Verteidigung eine enorme Bedeutung zu.


Formaler Aufbau

Beim Verfassen einer juristischen Seminararbeit ist es wichtig, einen formalen Aufbau zu wählen, der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit ermöglicht. Abhängig von der konkreten These bietet sich dieser Aufbau zum Verfassen einer juristischen Seminararbeit an:

A. Einführung
(knappe Hinführung zur Diskussion und Aufzeigen des Gangs der Untersuchung)

I. Einleitung
II. Gang der Untersuchung

B. Allgemeiner Teil
(Erläuterung wichtiger Begriffe oder Fallgestaltungen bzw. Urteile, auf die im Hauptteil verwiesen werden kann)

C. Hauptteil
(schlüssiger Argumentationsstrang, Untersuchung des Standes der Wissenschaft und Rechtsprechung, Darstellung der eigenen Auffassung)

D. Fazit
(kurze Zusammenfassung des Ergebnisses, Bogen zur Einführung, Ausblick)

Hinweis

Der Zwischenschritt „II. Gang der Untersuchung“ wird oftmals weggelassen und durch eine ausschweifende Einleitung ersetzt. Hier gilt jedoch „weniger ist mehr“. Führen Sie die Korrektorin bzw. den Korrektor mit einer knappen Einleitung in die Thematik ein und zeigen daraufhin gekonnt den Gang Ihrer Untersuchung auf. Damit beweisen Sie das Beherrschen wissenschaftlicher Arbeitstechniken und bewegen sich auf einem Niveau, welches bei Dissertationen ebenfalls Anwendung findet!

Einhaltung der Formalia

Jede Hochschule bzw. rechtswissenschaftliche Fakultät hat eigenständige Regeln für das wissenschaftliche Arbeiten sowie Zitierregeln veröffentlicht, die zwingend bei der Bearbeitung einer juristischen Seminararbeit zu berücksichtigen sind. In der Regel werden diese Vorgaben parallel zu den Vorgaben für juristische Hausarbeiten laufen:

  • Vorgaben zu Seiten- oder Zeichenzahl
  • Vorgaben zum Layout (z. B. Seitenränder)
  • Zitierweise (z. B. Entscheidungen aus der amtlichen Sammlung und nicht mit Az. zitieren)
  • Elektronische Abgabe per USB-Stick/CD zur Plagiatsüberprüfung
  • Anforderungen an das Literaturverzeichnis (z. B. Umfang, Darstellung, Nennung von Vor- und Nachnamen der Autorinnen und Autoren)
  • Anerkennung von Onlinequellen

 

Die Einhaltung dieser Regeln wird oftmals vernachlässigt. Das ist ein fataler Fehler, denn die Formalia stellen die metaphorische Visitenkarte der juristischen Seminararbeit dar. Wird bei den ersten juristischen Gutachten in den Anfangssemestern bei Missachtung der Formalien teilweise noch ein Auge zugedrückt, sind diese Fehler bei einer juristischen Seminararbeit nicht mehr verzeihlich. Die Seminararbeit soll belegen, dass die wissenschaftlichen Arbeitstechniken (zu denen auch die Einhaltung formaler Vorgaben gehört) beherrscht werden.

Tipp

In Ihrer Universitätsbibliothek finden Sie Schriftreihen von veröffentlichten Dissertationen, z. B. Schriften des Öffentlichen Rechts (SÖR) aus dem Duncker & Humblot Verlag. Wählen Sie eine Dissertation mit einem Thema, welches in die Richtung Ihres Seminarthemas geht und sehen Sie sich die Formalien und die Zitierweise an. Das hilft Ihnen bei der Überlegung, wann Zitate notwendig und wie sie korrekt anzugebene sind!

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„Juristisches Gutachten schreiben“ versus „juristische Seminararbeit schreiben“

Die juristische Seminararbeit unterscheidet sich stark von den bekannten juristischen Gutachten, die als Hausarbeiten zum Semesterende erstellt werden müssen. Die folgende Übersicht verdeutlicht die Unterschiede:

Seminararbeit

Juristisches Gutachten

Typisches Thema für ein Seminar:

„Die Grenzen der steuerlichen Belastung im Lichte der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs“

Übergeordnetes Seminarthema und unterschiedliche Seminarthemen für die Teilnehmenden

Typisches Thema für ein juristisches Gutachten:

Sachverhalt/Fall identisch für alle Teilnehmenden der Übung im Strafrecht, Öffentlichen Recht oder Zivilrecht

Aufbau und Gliederung müssen selbst erarbeitet werden = bedeutender Teil der Bewertung

Inhaltlicher Aufbau wird durch die zu prüfenden Normen vorgegeben

Ausgewogenheit zwischen deskriptivem und wertend argumentativem Teil erforderlich

Streitstände zumeist ausdiskutiert, sodass kaum eigene Wertungen erforderlich sind

Viel Literaturrecherche erforderlich

Literaturrechercheaufwand geringer

Mündliche Präsentation der Ergebnisse

Keine Präsentation

Bewertung (zumeist) Teil der Endnote des Staatsexamens

Bewertung Voraussetzung für Zulassung zum Examen bzw. Übung

Zur Arbeitsmethodik 

Darauf sollten Sie beim Schreiben einer juristischen Seminararbeit achten

Während beim Erstellen eines juristischen Gutachtens der Gutachtenstil die Prüfung weitgehend vorgibt, muss der rote Faden im Rahmen einer juristischen Seminararbeit selbstständig erarbeitet werden.

Dieser rote Faden ist im Rahmen einer juristischen Seminararbeit wesentlich für die Bewertung und kann einige Notensprünge ausmachen. Sie sollten sich mehr Zeit nehmen und mit folgenden Schritten beginnen, um sicherzustellen, dass Sie die höchstmögliche Punktzahl aus Ihrer Ausarbeitung herausholen:

  1. Literatur- und Rechtsprechungsrecherche: Beginnen Sie mit dem Lesen von Überblickaufsätzen (z. B. aus der JuS oder JA sowie Rechtsprechungsübersichten), um sich einen Überblick über die Thematik zu verschaffen.
  2. Drucken Sie sich die Literatur aus oder kopieren Sie sich diese, denn beim Lesen und Markieren auf Papier werden Sie deutlich mehr Einzelheiten und Zusammenhänge erkennen!
  3. Skizzieren Sie Ihre Ideen: Was steht im Mittelpunkt der Thematik? Was sind die Probleme? Konzentrieren Sie sich auf bestimmte Aspekte.
  4. Erstellen Sie eine Gliederung.
  5. Beginnen Sie mit dem Allgemeinen bzw. mit dem Definitionsteil. Das hilft Ihnen, sich selbst in die Thematik hineinzuversetzen!
  6. Verfassen Sie den Hauptteil. Achten Sie auf eine wertende Auseinandersetzung und Darstellung.
  7. Zum Schluss verfassen Sie Einleitung und das Fazit, denn jetzt steht Ihre Arbeit bereits und Sie können abschätzen, welcher Aufhänger sich ideal für eine Einleitung in die Thematik Ihrer juristischen Seminararbeit anbietet und welche Kernpunkte am Ende der Arbeit zwingend zu erwähnen sind.
Hinweis

Im Rahmen einer juristischen Seminararbeit ist „Tiefe“ weitaus wichtiger als „Breite“ der Darstellung. Sie sollten daher auf keinen Fall versuchen, die Thematik in all ihren möglichen Facetten vollumfänglich darzustellen. Denn das ist bei einem Umfang von ca. 25 Seiten absolut unmöglich! Konzentrieren Sie sich auf einzelne, konkrete Problemschwerpunkte und analysieren Sie diese bis in das letzte juristische Detail.

Korrekturanmerkungen an echten juristischen Seminararbeiten bemängelten insbesondere das Ausschweifen in Randgebiete, die aufgrund der Ausrichtung des Lehrstuhls nicht Gegenstand des Seminars waren oder den Versuch, deskriptiv den Gang eines Windparks-Genehmigungsverfahrens in allen juristischen Facetten aufzuzeigen, was eine Schwerpunktsetzung gänzlich vermissen lässt.

Die Ausarbeitung – so schreiben Sie eine juristische Seminararbeit

Das „Herantasten“ an das Seminarthema

In diesem Schritt müssen Sie herausfinden, welche inhaltliche Richtung das Thema intendiert. Obgleich Ihnen die konkrete Ausgestaltung völlig freisteht, wird die abstrakte Richtung des Themas durch den Seminarleiter sowie durch weitere Umstände vorgegeben. So können aktuelle politische Diskussionen, ein laufendes Gerichtsverfahren, internationale Konflikte oder eine aktuelle Gerichtsentscheidung Anlass zu diesem Thema gegeben haben. Sollten Sie das Glück haben und Ihrer Seminararbeit liegt die Entscheidung eines Gerichtes zugrunde, können Sie aufatmen und folgenden Aufbau wählen:

  • Darstellung der abstrakten rechtlichen Problematik,
  • Herausarbeiten des konkret zugrunde liegenden Sachverhaltes,
  • Darstellung der gerichtlichen Entscheidung,
  • Einordnen der Entscheidung in die Rechtsprechungspraxis und kritische Analyse, Ausblick auf ggf. anstehende Gesetzesänderungen
  • Fazit

Wenn Sie sich Zeit genommen haben und sich an die Thematik herangetastet haben, steht einer guten Bewertung nur noch wenig im Wege. Behalten Sie die innere Systematik bei und achten Sie auf ein kontinuierliches Arbeiten!

Das wissenschaftliche Arbeiten

Stellen Sie unter Beweis, dass Sie den Bestand an Quellen umfassend genutzt und analysiert haben (grober Richtwert: mindestens vier Quellenangaben pro Seite, ca. 40 oder mehr unterschiedliche Quellen). Daher sollten Sie auch Quellen nutzen, deren Lektüre im Vergleich zu Lehrbüchern deutlich mühsamer sein kann (z. B. Gedächtnis- und Festschriften, Sammelwerke, Protokolle des Europäischen Parlamentes, historische Dokumente). Stellen Sie Auffassungen gegenüber, zeigen Sie die Unterschiede auf und beziehen Sie konkret Stellung (aber natürlich nicht in Ich-Form!). Achten Sie bei historischen Auffassungen und Entscheidungen darauf, ob diese mittlerweile nicht überworfen worden sind! Im Übrigen gilt: Je mehr Sie den Finger in die metaphorische Wunde Ihres Seminarthemas legen, desto besser wird die Bewertung ausfallen.

Hinweis

Vermeiden Sie Schachtelsätze. Ziehen Sie lange Sätze auseinander und stellen diese in kurze, prägnante Sätze um. Sprachforscherinnen und -forscher haben festgestellt, dass verständliche Sätze nicht mehr als 10 bis 15 Wörter enthalten sollten. In der Rechtswissenschaft können Sätze mit 20 Wörtern noch als verständlich erachtet werden. Sollten Sie jedoch diese Anzahl erheblich überschreiten, liegt die Annahme nahe, dass die bzw. der Korrigierende sich beim Lesen besonders konzentrieren muss und Ihre Logik nicht nachvollziehen kann – das geht zu Ihren Lasten! 

Finish – Darauf müssen Sie beim Feinschliff achten

Wenn die inhaltliche Ausarbeitung fertiggestellt ist, sollten Sie sich Zeit nehmen und eine Checkliste durchgehen:

  1. Sind Rechtschreibung, Syntax und Interpunktion korrekt? (Hier wird bei Seminararbeiten weniger verziehen, da die Korrektur in der Regel auch von einer Professorin bzw. einem Professor vorgenommen wird.)
  1. Sind alle Behauptungen mit Belegen gekennzeichnet worden? (Vermeiden Sie Sekundärliteratur! Lehrbücher geben zumeist in Definitionen nur die Zitate von Entscheidungen wieder, sodass es sich dabei um ein Sekundärzitat handelt!)
  1. Sind Quellenangaben vorhanden, die unnötig sind? (Ein Beispiel hierfür sind Belege im Rahmen der Subsumtion.)
  1. Stimmen die Quellenangaben im Text mit dem Literaturverzeichnis überein?
  1. Wurde einheitlich zitiert? (Autorinnen- bzw. Autorennamen kursiv, Vor- und Nachname, Erscheinungsjahr, Zeitschriften usw.)
  1. Sind die Gliederungsebenen korrekt?
  1. Bestehen inhaltliche Widersprüche? (Hier wäre ein kurzer Abgleich mit der Lösungsskizze sinnvoll.)
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