Forschung am Menschen ist streng gesetzlich geregelt. So bedarf es für jegliche Forschung mit Proband:innen, aber auch für Forschung mit identifizierbarem menschlichem Material oder identifizierbaren Daten der Zustimmung der zuständigen Ethikkommission. Für Forschung an Universitäten ist das jeweils die Ethikkommission der jeweiligen Fakultät, an der das Forschungsprojekt durchgeführt wird. Es gibt auch Universitäten, die nur eine Ethikkommission für alle Fakultäten haben. Diese Zustimmung wird mithilfe eines schriftlichen Antrags eingeholt, dem Ethikantrag.
Der Sinn des Ethikantrags ist die Überprüfung des Forschungsvorhabens, um das Risiko der Teilnehmenden durch mit der Forschung einhergehende mögliche Schäden oder unverhältnismässige psychische oder physische Belastung zu minimieren, wenn solche nicht vollständig vermieden werden können. Dies gilt für jegliche Forschung mit Menschen oder menschlichem Material, aber insbesondere, wenn die Proband:innen besonderes vulnerable Gruppen einschliesst, wie Kinder, Jugendliche und andere Gruppen mit eingeschränkter Einwilligungsfähigkeit.
Forschungsvorhaben, die Tierversuche einsetzen, müssen einen Genehmigungsantrag bei der zuständigen Behörde des Kreises, Bezirks oder Bundeslandes stellen, dem eine Stellungnahme des oder der Tierschutzbeauftragten des Forschungsinstituts beigelegt ist. Dieser Genehmigungsantrag für Tierversuche ist nicht mit dem für Forschung am Menschen oder menschlichen Material vorgesehenen Ethikantrag zu verwechseln.
Forschungsvorhaben, die kein Risiko oder keine vermehrte Belastung für die Teilnehmenden darstellen, wie es beispielsweise bei Expert:inneninterviews der Fall ist, ist ein Ethikantrag nicht erforderlich.
Tabelle 1: Erforderlichkeit eines Ethikantrags für verschiedene beispielhafte Forschungsvorhaben
Forschungsvorhaben | Ethikantrag | Notizen |
Klinische Studie mit menschlichen Proband:innen | Erforderlich | Besondere Stellungnahme bei Einschluss vulnerabler Populationen notwendig |
Sozialwissenschaftliche Studie mit menschlichen Proband:innen | Erforderlich | Besondere Stellungnahme bei Einschluss vulnerabler Populationen notwendig |
Retrospektive Analyse von identifizierbaren Patient:innendaten | Erforderlich | |
Retrospektive Analyse anonymisierter Patient:innendaten | Nicht erforderlich | |
Expert:inneninterviews | Nicht erforderlich | |
Tierversuche | Kein Ethikantrag notwendig | Genehmigungsantrag bei der zuständigen Behörde notwendig |
Analyse von Geweben von identifizierbaren Patient:innen | Erforderlich |