Remonstration und Klausurenklinik Jura – erfolgreich remonstrieren

Mit unserer Klausurenklinik geben wir Studierenden die Möglichkeit, eine Korrektur (Klausurpapier, Hausarbeit, Seminararbeit) wissenschaftlich überprüfen zu lassen. Mit uns gelingt die Remonstration – im Bereich Jura und anderen Fachbereichen.

Unverbindlich beraten lassen

Remonstration: Was versteht man unter einer „Klausurenklinik“?

Zur Korrektur von Klausuren und Klausurpapieren bedienen sich Hochschulen in der Regel externer Dritter, welche im Rahmen eines Werkvertrages pro korrigierter Klausur oder Hausarbeit vergütet werden. Je niedriger das Honorar pro Klausur/Hausarbeit ausfällt, desto höher wird in der Regel der Drang der Korrigierenden sein, mehr Arbeiten in einer Arbeitsstunde abarbeiten zu können. Jedoch leidet der didaktische Wert der Korrekturen an einer zu kurzen Korrekturzeit.
Daher haben einige Hochschulen in Deutschland unter dem einprägsamen Schlagwort „Klausurenklinik“ ein Programm ins Leben gerufen, welches Studierenden die Möglichkeit gibt, eine individuelle Erklärung der Korrekturbewertung sowie der Fehler zu erhalten. Jedoch haben nicht alle Hochschulen die Mittel zur Verfügung, um einen solchen Service in der Lehre permanent in allen Rechtsgebieten anbieten zu können.

„Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen Zweiten.“Konfuzius

Klausurpapier Jura

Sinn und Zweck einer Klausurenklinik

Mit unserer ACAD WRITE Klausurenklinik geben wir Studierenden die Möglichkeit, eine Korrektur (Klausuren, Klausurpapier, Hausarbeiten, Seminararbeiten) wissenschaftlich überprüfen zu lassen. Die Klausurenklinik steht Ihnen für alle Rechtsgebiete vom Arbeitsrecht bis zum Zivilprozessrecht zur Verfügung. Unser Team aus 40 erfahrenen  Fachautorinnen und Fachautoren aus dem Bereich Jura kann selbst auf ein hohes Mass an Erfahrung im Korrigieren von Klausuren und Erstellen von Sachverhalten zurückgreifen und überprüft die Korrektur nach wissenschaftlichen Standards.

Ein Teil unseres Teams kennt die Tätigkeit an universitären Lehrstühlen aus eigener Erfahrung und ist mit den Bewertungsmassstäben von Lösungsskizzen und Schlüsselwörtern in Korrekturen vertraut.

Randbemerkungen Dozent

Teilweise wird durch eine unzureichende Korrektur nicht hinreichend deutlich, welche materiellen und formellen Fehler Ihnen tatsächlich unterlaufen sind. Zumeist findet man am Rand der Klausur nur Bemerkungen dieser Art:

  • (Un-)Vertretbar
  • Haken
  • Gut
  • Schwerpunktsetzung!
  • ?!
  • Problem nicht erkannt

Auf der anderen Seite werden mitunter auch positive Aspekte oder alternative (und vertretbare!) Lösungswege nicht durch die Korrigierenden herausgearbeitet. Der Lerneffekt durch eine Hausarbeit/Klausur ist jedoch unglaublich hoch, wenn die Fehler verinnerlicht werden und die Systematik dahinter tatsächlich verstanden wird. Erst durch eine didaktisch wertvolle Korrektur können Sie einen hohen Lerneffekt erzielen und erreichen, dass solche Fehler im wirklich wichtigen Stadium des Studiums (Schwerpunkt, Examen) nicht wiederholt werden.

Hinweis

Es hilft zudem enorm, den Korrektor oder die Korrektorin sowie die juristische Korrekturpraxis zu verstehen. Es gibt einerseits durchaus Korrigierende, welche sich viel Zeit für eine Klausur nehmen und die Bearbeitung tatsächlich Wort für Wort lesen. Andererseits wird die Mehrheit – aus monetären Gesichtspunkten – versuchen, in kurzer Zeit möglichst viele Arbeiten korrigieren zu können. Diese Korrektorinnen und Korrektoren suchen nach Schlagwörtern. Wer seine Klausur gut klingen lässt und mit diesen Schlag- und Schlüsselwörtern arbeitet, kann auf leichte Weise eine gute Punktzahl erzielen.

Klausurenklinik

Remonstration Klausurpapier: Neubewertung und Erklärung

Unsere Klausurenklinik gibt Ihnen die Möglichkeit, eine Korrektur bequem online überprüfen zu lassen und sich die Bewertung von einem erfahrenen juristischen Fachautor oder einer Fachautorin erklären zu lassen. Unsere Autorinnen und Autoren erstellen eine eigenständige Bewertung im Rahmen eines juristischen Gutachtens und erläutern den Erwartungshorizont. Im Rahmen des Votums werden die Fehler herausgestellt und mit sinnvollen Literatur- und Rechtsprechungshinweisen unterlegt.

Der Begriff Votum findet in der Gerichtspraxis Anwendung und bezeichnet eine kurze schriftliche Bewertung eines Rechtsstreits im Rahmen der Berichterstattung, welche zur Vorbereitung  auf die Beratung durch die Kammer (Landgericht, Verwaltungsgericht) oder den Senat (Oberlandesgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesgerichte) herangezogen wird. Der Aufbau eines Votums ist in den Prozessordnungen nicht geregelt und unterscheidet sich von Gericht zu Gericht. In der juristischen Korrektur bezeichnet das Votum regelmässig die Bewertung der konkreten Leistung durch die Korrigierenden, also die Subsumtion der Bearbeitung unter den Erwartungshorizont.

Die positiven Aspekte werden herausgearbeitet und die Argumentation sowie die juristische Arbeitstechnik unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes bewertet. Unsere Fachautoren und Fachautorinnen lösen eine Klausur und Hausarbeit vor der Erstellung des Gutachtens selbst und können daher auch die Vertretbarkeit alternativer Lösungswege beurteilen. Die Kommunikation erfolgt direkt mit den Fachautoren und Fachautorinnen anonym über unser innovatives Kommunikationstool ACAD office®, in dem jederzeit Daten und Informationen ausgetauscht werden können. Der Kundenservice ist täglich von 9 bis 19 Uhr für Sie erreichbar und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Klausurenklinik. Unsere Fachautoren und Fachautorinnen können Ihnen die Fehler und positiven Aspekte über das Kommunikationstool ACAD office® erklären oder optional in einem anonymen Telefongespräch auf Ihre Rückfragen eingehen. Wenn Sie hier Lücken erkennen, können mit unseren Fachautoren und Fachautorinnen Wege gefunden werden, um diese Lücken zu füllen und das Wissen durch Übung zu verfestigen. Im Gegensatz zu der Mehrheit der universitären Korrigierenden steht bei ACAD Transparenz an höchster Stelle. Daher haben wir einen Leitfaden zur Korrektur von Klausuren/Hausarbeiten erstellt. Mit diesem Leitfaden wissen Sie vorab, nach welchen Massstäben und Kriterien das juristische Gutachten im Rahmen der Überprüfung erstellt wird.

Leitfaden

Klausurenklinik und Remonstration

Klausurenklinik Leitfaden
Remonstration Jura

Richtig Remonstrieren mit professioneller Unterstützung 

Das Wort Remonstration kommt aus dem lateinischen „remonstrare = wieder zeigen“. Die Remonstration ist eine Gegenvorstellung in einem verwaltungsinternen Verfahren. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Studierende einen Anspruch auf verwaltungsinterne Überprüfung zusätzlich zum verwaltungsprozessualen Rechtsschutz. In manchen Bundesländern ist die Remonstration bei Prüfungsleistungen in Normen geregelt, während sie weitgehend gewohnheitsrechtlich durchgeführt wird.

Mit einer Remonstration können Studierende die Neubewertung einer Prüfungsleistung begehren.

Das Verfassen einer Remonstration kann jedoch erhebliche Schwierigkeiten bereiten, welche bereits bei der richtigen Anrede beginnen. Zuvor sollte jedoch abgewogen werden, ob eine Remonstration überhaupt angestrebt werden sollte. Denn viele unterliegen dem Irrtum, dass eine Remonstration nur zu einer Verbesserung führen könnte. Allerdings ist auch bei einer Remonstration eine sogenannte reformatio in peius möglich (!) (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.7.1999, BVerwG 6 C 20.9). Soweit auf einigen Seiten im Internet diese Möglichkeit verneint wird, sind die Verfasser einem Fehlverständnis des Beurteilungsspielraums im Rahmen der Neubewertung unterlegen. Bei der Neubewertung darf das vorherige Bewertungssystem nicht ohne weiteres geändert werden. Werden jedoch neue Fehler entdeckt oder bei der Untersuchung der alternativen Lösung Einwände erkannt, ist dies zu berücksichtigen. Es kann durchaus zu einer Verschlechterung kommen. Unser Team aus 40 erfahrenen juristischen Fachautoren und Fachautorinnen unterstützt Sie bei der Entscheidung, ob eine Remonstration gegen eine Prüfungsbewertung sinnvoll ist.

Weg der Klausurenklinik bis zur Remonstration

1. Neubewertung eines Klausurpapiers im Rahmen der Klausurenklinik

Überprüfung der Randbemerkungen und Kritik des Erstkorrektors auf Vertretbarkeit, Folgerichtigkeit und Vollständigkeit.

2. Erörterung der positiven und negativen Aspekte

Überprüfung des Lösungsweges auf Stringenz und Vertretbarkeit, ggf. Hinweise auf alternative oder einfachere Lösungswege.

3. Verfassen eines Remonstrationsschriftsatzes

Erstellen eines schriftlichen wissenschaftlichen Entwurfs, der sich mit der Kritik des Erstkorrektors auseinandersetzt und diese in systematischer Weise würdigt.

4. Rücksprache mit Ihrer juristischen Gutachter:in

Erläuterung der Bewertung und Kritik sowie Besprechung des wissenschaftlichen Entwurfs in einer abschliessenden Telefonkonferenz mit Ihrer rechtswissenschaftlichen Autor:in.

Das erstellte Gutachten im Rahmen der Klausurenklinik kann hier bereits Anhaltspunkte liefern, ob die Kritik der Erstbewertung gerechtfertigt war. Wenn Sie sich in Rücksprache mit unseren erfahrenen Fachautoren und Fachautorinnen für eine Remonstration entscheiden, wird durch einen Fachautoren oder eine Fachautorin ein Remonstrationsschreiben erstellt, welches sich detailliert mit der Kritik der Erstbewertung und den positiven Aspekten auseinandersetzt. Unsere Fachautoren und Fachautorinnen kennen auch die andere Seite der Medaille: Sie haben – teilweise aus eigener Lehrstuhlerfahrung – Remonstrationen bewertet und wissen, auf welche wesentlichen Aspekte es im Rahmen einer solchen massgeblich ankommt.

Remonstration meistern

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Klausurpapier Jura

Bewerten von Probeklausuren und Erläutern aktueller Probleme aus der Rechtsprechung

Wenn Sie – ggf. nach einer Neubewertung in unserer Klausurenklinik – Lücken oder Wissensdefizite erkannt haben, hilft in der Regel nur eins: Übung! Wir können Ihnen diese Übung durch die Korrektur von Probeklausuren bieten. Unser Team aus 40 erfahrenen juristischen Fachautoren und Fachautorinnen steht Ihnen als Repetitorium Light zur Verfügung. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Repetitorien können Sie Ihren Bedarf an Unterstützung ganz nach ihren Bedürfnissen zuschneiden. Sie haben einen Fall in der JuS gesehen und würden diesen gerne lösen und bewerten lassen? Der Professor baut gerne aktuelle Urteile ein und Sie hätten gerne einen Fall geschrieben, der auf einem solchen Urteil basiert? Kein Problem! Unsere Fachautoren und Fachautorinnen bewerten und korrigieren von Ihnen geschriebene Probeklausuren aus Fachzeitschriften, Arbeitsgemeinschaften und Lerngruppen. Wenn Ihnen keine Probeklausuren zur Verfügung stehen, erstellen unsere Fachautoren und Fachautorinnen Ihnen Sachverhalte aus den Rechtsgebieten Ihrer Wahl.

Die Anwesenheit in einem Repetitorium vor Ort sowie der monatliche Fixbeitrag passen nicht in Ihren Lernplan? Dann sind unser Angebot und die Flexibilität genau das Richtige, denn Sie haben die freie Wahl aus einer Vielzahl von Coaching- und Repetitorien-Angeboten:

  • Korrektur von Probeklausuren incl. anschliessender Besprechung
  • Individuelle Erörterung von Einzelproblemen
  • Individuelle Unterstützung beim Erstellen eines Lernplanes für das Examen
  • Unterstützung beim Erstellen von Lernskripten
  • Erstellen von Sachverhalten und Fällen basierend auf aktuellen Entscheidungen
  • Kurzfälle zur Erläuterung von Problemen
  • Coaching zum Erlernen einer richtigen juristischen Schwerpunktsetzung
  • Erstellen von Kurz- und Aktenvorträgen zur Vorbereitung auf das Examen

Unser Kundenservice ist täglich von 9 bis 19 Uhr für Sie erreichbar und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Ihr individuelles Angebot im Rahmen unserer Klausurenklinik. Der Schlüssel zu einem erfolgreichen Jurastudium und Referendariat steckt in Ihnen – wir helfen Ihnen gerne und jederzeit dabei, das Lernen und Repetieren auf ein neues Niveau zu bringen.