Anzahl und Strukturierung der Kapitel in der Gliederung
Kapitel werden in der Gliederung durch eine Überschrift der ersten Ebene dargestellt (beispielsweise Kapitel 1, Kapitel 2, Kapitel 3). Alle Überschriften auf den nachfolgenden Ebenen sind Abschnitte – keine Kapitel (etwa Abschnitt 2.1, Abschnitt 3.4.1 etc.). Dies ist beispielsweise wichtig für die korrekte Bezeichnung von Verweisen in der Doktorarbeit.
Einige Grundregeln sollten bei der Erstellung einer beliebigen Gliederung in jedem Fall beachtet werden – natürlich auch und insbesondere im Falle einer Doktorarbeit. So gilt generell, dass die Anzahl der Kapitel in der Gliederung limitiert werden sollte. Kapitel sind auf der obersten Überschriftenebene angesiedelt. Dementsprechend sollten sie die wichtigsten Themenschwerpunkte der Doktorarbeit beinhalten – wie auch bereits in der vorangegangenen Aufzählung deutlich wurde. Alle Inhalte unterhalb der Kapitel werden inhaltlich sinnvoll in Abschnitte unterteilt. Abschnitte finden sich auf der zweiten Überschriftenebene und darunter und sind inhaltlich dem Kapitel zum einen zugehörig und zum anderen untergeordnet. Somit stellen Abschnitte einen inhaltlichen Teilbereich von Kapiteln dar – was sich in der Gliederung dadurch widerspiegelt, dass Abschnitte innerhalb von Kapiteln definiert werden.
Zum einen ist die Abdeckung der Themenschwerpunkte in separaten Kapiteln wichtig, damit sich Leserinnen und Leser der Arbeit orientieren und den Aufbau der Arbeit gut nachvollziehen können. Zum anderen dient dieser Grundsatz aber auch dazu, die Anzahl der Kapitel insgesamt sinnvoll zu begrenzen. In übergeordneten Kapiteln sollten sich wirklich nur die wichtigsten Schritte finden, die innerhalb der Dissertation erforderlich sind, um die gesetzte Zielstellung zu erreichen. Dabei sollte auch bedacht werden, dass Kapitel umso länger sein müssen, je wichtiger sie für die Arbeit und deren Fortgang sind. Trotzdem muss darauf geachtet werden, dass Kapitel eine sinnvolle Länge aufweisen – wenn ein Kapitel nur eine Handvoll Seiten umfasst, ist zu hinterfragen, ob es sich dabei nicht eher um einen Abschnitt handelt, der Teil eines anderen, thematisch übergeordneten Kapitels in der Arbeit sein sollte.
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Optimierung der Kapitel- und Abschnittsstruktur
Bezüglich der Abschnitte, die unterhalb der Kapitel definiert werden, sollte darauf geachtet werden, dass in diesen wirklich nur Inhalte vermittelt werden, die für die Beantwortung der definierten Fragestellung benötigt werden. Bei Unsicherheit oder Zweifeln bezüglich der Sinnhaftigkeit bestimmter Ausführungen sollten diese lieber entfernt werden – Kürzen und Straffen der Arbeit sind in den meisten Fällen ohnehin erforderlich, manchmal auch mehrfach im Überarbeitungsprozess, sodass spätestens an dieser Stelle alle Abschnitte, die nicht wesentliche Inhalte beitragen, entfernt werden. Wenn von dem zeitraubenden Verfassen dieser Abschnitte von Anfang an abgesehen wurde, wird also nicht nur zu Beginn, sondern auch später Zeit eingespart, die zusätzlich für das Kürzen bzw. Lesen und Löschen anfallen würde.
In Zusammenhang damit steht die Empfehlung, nicht zu viele Gliederungsebenen einzuführen und darauf zu achten, nicht zu kleinteilig zu arbeiten. Einzelne Abschnitte dürfen mindestens eine Seite der Doktorarbeit umfassen, es muss also nicht nach jedem Absatz eine neue Überschrift mit einer neuen Abschnittsnummer folgen. Meist reichen insgesamt vier Gliederungsebenen – also das Format 1.1.1.1 – aus; selten wird eine fünfte Gliederungsebene definiert (die dann möglichst nicht nur einmalig, sondern an mehreren Stellen in der Arbeit Verwendung finden sollte). Fünf Ebenen oder mehr können jedoch in Dissertationen für bestimmte Fachgebiete, wie beispielsweise Jura, notwendig oder sinnvoll sein.Ein weiterer Hinweis, der die Abschnitte unterhalb der Kapitel betrifft, gilt dem folgenden Grundsatz: Auf den einzelnen Ebenen unterhalb eines Kapitels müssen immer mindestens zwei Abschnitte stehen – es kann beispielsweise keinen Abschnitt 1.1 geben, wenn es nicht auch mindestens 1.2 gibt. So wie jede wissenschaftliche Arbeit mindestens zwei Kapitel umfasst (eigentlich sogar mindestens drei – Einleitung, Hauptteil, Schluss), so darf also auch ein Abschnitt niemals alleinstehen.