Grundsätzliche Anforderungen zur Zulassung
Strebt man eine Promotion und damit einen Doktortitel an, müssen dazu bestimmte grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Zulassungsvoraussetzungen werden um individuelle Bestimmungen ergänzt, welche etwa von der Promotionsordnung oder dem Land der Erlangung sowie der Art der Promotion abhängen.
Als grundsätzliche Voraussetzungen zur Promotion kann es erforderlich sein, dass:
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- a) ein zur Promotion befähigender Studienabschluss vorliegen muss – also ein Master, Diplom, Magister oder ein Staatsexamen sowie mit Einschränkungen ein Bachelor,
- b) das Studium fachlich dem angestrebten Promotionsthema grundsätzlich entspricht – wobei auch fachfremde Promotionen prinzipiell möglich sind, hierbei in der Regel jedoch diverse Zusatzleistungen erbracht werden müssen oder
- c) das Studium überdurchschnittlich abgeschlossen wurde.
Darüber hinaus können etwa auch besondere Sprach- oder Methodenkenntnisse vorausgesetzt werden.
Viele Institute, die externen Promovierenden die Chance geben, nebenberuflich ihren Doktorgrad zu erlangen, arbeiten in Kooperation mit internationalen Hochschulen, die ein gutes Englisch in Wort und Schrift voraussetzen.
Beispiel:
Kooperation | Dauer | Anforderungen | Standorte | Voraussetzungen | Kosten | ||
FHM – Fachhochschule des Mittelstandes | University of Worcester | 4 Jahre | 3 englischsprachige Module,
Dissertation ab 50.000 Wörtern |
Bielefeld, Köln, Frechen (bei Köln), Hannover, Rostock, Bamberg, Berlin, Düren |
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25.000 € |
Info:
Ein überdurchschnittlicher Abschluss des MA-Studiums wird oft durch den Nachweis von mind. 250, eher 300 erworbenen ECTS-Punkten festgestellt.
Beispiel:
Kooperation | Dauer | Anforderungen | Standorte | Voraussetzungen | Kosten | |
KMU Akademie und Management AG | Middlesex University of London | 3 Jahre | 180 ECTS Punkte und Dissertation ab 42.000 Wörter | unabhängig von Zeit und Ort | MA, aber auch MBA, 300 ECTS | 25.000 € |
Info:
www.kmuakademie.ac.at/studiengaenge/doctor-of-business-administration