Grundsätzliche Anforderungen zur Zulassung
Strebt man eine Promotion und damit einen Doktortitel an, müssen dazu bestimmte grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein, um zugelassen zu werden. Diese grundlegenden Voraussetzungen werden ergänzt um Individuelle, welche etwa von der Promotionsordnung oder dem Land der Erlangung sowie der Art der Promotion abhängen.
Als grundsätzliche Voraussetzungen können gelten, dass:
a) ein zur Promotion befähigender Studienabschluss vorliegen – also ein Master, Diplom, Magister oder ein Staatsexamen sowie mit Einschränkungen ein Bachelor;
b) das Studium fachlich dem angestrebten Promotionsthema grundsätzlich entspricht – wobei auch fachfremde Promotionen prinzipiell möglich sind, hierbei in der Regel jedoch diverse Zusatzleistungen erbracht werden müssen;
c) das Studium überdurchschnittlich abgeschlossen wurde.
Darüber hinaus können etwa auch besondere Sprach- oder Methodenkenntnisse vorausgesetzt werden. Die genauen Zulassungsvoraussetzungen sind in der jeweiligen Promotionsordnung der Universität oder Fakultät festgelegt, sodass generelle Aussagen schwierig sind. Als Beispiel für den Nachweis von Methodenkenntnissen kann etwa die Voraussetzung gelten, dass mindestens 30 ECTS-Punkte in wissenschaftlichen Modulen nachgewiesen werden müssen. Die einzelnen Fakultäten haben dabei Promotionsbeauftragte, welche explizit Auskünfte die Sache betreffend geben.